
Die Rechtslage in Deutschland ermöglicht ein berufliches Engagement in der Freien Psychotherapie in verschiedenen Abstufungen.
Der/Die Psychologische Berater/in bietet Lebenshilfe und -beratung in sozialen Konflikten, zur Persönlichkeitsentwicklung, Krisenbewältigung etc. Hierzu ist keine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Wer hingegen sein Arbeitsfeld auch auf die Behandlung von Kranken mit psychotherapeutischen Methoden ausdehnen will, braucht dazu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz HPG. Er/Sie führt dann die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“.
Der VFP (Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.) ist der wichtigste und größte Berufsverband der Freien Psychotherapie und vertritt über 5.000 Kolleginnen und Kollegen. Beim Verband liegt die Verantwortung für die Durchführung des Qualifizierten Zertifizierungs-Verfahrens als „Geprüfte/r Psychologische/r Berater/in (VFP)“. Die Paracelsus Schulen sind seit 1976 führend in der Ausbildung der Freien Psychotherapie. Sie bereiten mit qualifizierten, in enger Abstimmung mit unserem Verband konzipierten Studienangeboten, Seminaren und Symposien auf den anspruchsvollen beruflichen Einsatz vor.
Dabei legen wir, neben einer soliden psychologischen und psychotherapeutischen Grundausbildung, ganz besonderen Wert auf die persönliche Reifung der Studentinnen und Studenten im Verlauf ihres Studiums, auf viel praktische Gruppenarbeit und Supervision. So entwickeln unsere späteren Berufskollegen in der Beratungs- und Therapiepraxis oft kreativere und erfolgreichere Lösungen für die individuellen Problemstellungen der Klienten, als dies in der leider sehr starr strukturierten approbierten Psychotherapie und Psychiatrie möglich ist.
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