
Im Trend: Naturgemäße Tierheilkunde
Lange, bevor der Gesetzgeber den Tierarzt schuf, gab es ihn schon: den Mann im Dorf, der besonders viel vom Vieh verstand. Er kannte die alten überlieferten Naturheilmittel, verstand die Bedürfnisse der Tiere, wurde gerufen bei schwierigen Geburten, wenn das Vieh keine Milch gab, bei Erkrankungen in Stall und Hof. Heute entdecken wir die artgerechte und natürliche Haltung und Heilung von Tieren wieder neu.In der Stadt …
hält jeder zweite Haushalt mindestens ein Haustier. Immer mehr Menschen wollen ihre Vereinsamung durch die Zuneigung und Gesellschaft eines Tieres durchbrechen. Fast jeder Tierhalter ist bereit, alles zu unternehmen, wenn es nötig ist, um sein Tier gesund zu erhalten und ihm zu helfen. Der Trend wird sich mit zunehmender Technisierung, Denaturierung und Isolation der Zivilisationsmenschen noch verstärken.Auf dem Land …
regt sich nicht erst seit Hormonskandalen, BSEu. MKS-Horrorszenarien die Skepsis gegenüber den Auswüchsen unnatürlicher, profitorientierter Massentierhaltung. Medikamentös und durch Krankheitserreger verseuchte Lebensmittel werden vom Verbraucher nicht mehr akzeptiert. Die Kosten hoher Krankheitsanfälligkeit übersteigen rapide die Vorteile der Rationalisierung und Technisierung in der Tierhaltung.Beruf mit Zukunft:
Tierheilpraktiker/in
Tierheilpraktiker kennen die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere, umsorgen, behandeln und heilen mit altbewährten, milden, unschädlichen Methoden und Mitteln der Naturheilkunde. Sie sehen und behandeln, wie die Heilpraktiker in der Humanmedizin, das Lebewesen ganzheitlich im Körper/Seele/Umwelt-Zusammenhang. Nicht die Symptome, sondern die oft komplexen Ursachen von Störungen und Krankheiten sollen erkannt und für immer beseitigt werden.
Gesundheitsvorsorge und Therapie von Tieren stehen in Deutschland nicht unter Erlaubnisvorbehalt, sondern dürfen – unter Beachtung einschlägiger Gesetze und Verordnungen (z.B. Tierschutz-, Arzneimittelgesetz u.a.) – ohne wesentliche Einschränkungen im Freien Beruf ausgeübt werden. Tierärzte genießen gesetzliche Privilegien für die Anwendung verschreibungspflichtiger Mittel und für amtlich vorgesehene Prüfungs- und Überwachungsaufgaben.
Tierheilpraktiker haben – entsprechend der Vielgestaltigkeit der Patienten und persönlicher Präferenzen und Voraussetzungen – sehr unterschiedliche spezifische Einsatzgebiete:
• Pferde-, Hundezucht und -haltung
• Tierpraxen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Klein- und Großtiere, Vögel, Reptilien, Exoten u.a.)
• Nutztier- und Zootierhaltung
• Betreuung von Hundestaffeln im Wachgewerbe und bei der Polizei
• Tierheim- und Gnadenhofbetreuung
• Tierfuttermittelherstellung und -vertrieb
• Tierbedarfshandel ..., um nur einige Einsatzprofile zu nennen.
Selbstverständlich sind auch tierliebe Menschen, die die Kenntnisse in anderen Berufsbildern oder in ihrem Hobby nutzen wollen, in der Ausbildung herzlich Willkommen.
Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ existiert seit über 120 Jahren. Paracelsus hat in einem wichtigen Rechtsverfahren vor dem BVG die Rechtsgrundlagen zur Führung dieser Berufsbezeichnung gesichert und gemeinsam mit dem Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V. (VDT) anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsstandards eingeführt.
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